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Archiv // Texte // Frankfurter Rundschau 18. Dezember 2006


Demos

Antifaschisten müssen israelische Fahne häufig einpacken
Antifaschisten fühlen sich verfolgt: Staatsanwälte in Deutschland gehen nicht nur gegen durchgestrichene Hakenkreuze vor, sondern auch gegen Israel-Fahnen.

VON VOLKER SCHMIDT


Michael K. kam mit einem blauen Auge davon. Das Handgemenge mit Demonstranten gegen Israels Libanon-Angriff überstanden der Aktivist der Antifa Saar und zwei Freunde, die am Rande des Protests im Juli eine Israelfahne gezeigt hatten, mit Blessuren. Am 26. Oktober kam die Polizei und durchsuchte K.s Wohnung. Das Landeskriminalamt (LKA) ermittelt: Die drei hätten die Demonstration sprengen wollen, was das Veranstaltungsgesetz verbietet.

Es ist nicht der einzige Vorfall dieser Art, der im Zusammenhang mit dem Libanon-Krieg die Behörden beschäftigte. In Münster gab es im Sommer Rangeleien, als drei "Freunde Israels Münster" sich mit Davidstern-Fahne einer Friedensdemonstration anschließen wollten, deren Teilnehmer laut Polizei vor allem aus dem arabischen Kulturkreis kamen. Die Polizei entfernte die Fahnenträger.

In Göttingen trugen Demonstranten gegen den Krieg laut Augenzeugen unbehelligt Libanon- und palästinensische Fahnen. Als sie auf Gegendemonstranten zustürmten, die Israelfahnen und Transparente "Solidarität mit Israel" trugen, mussten die einpacken.

Der Umgang mit Israel hat bei deutschen Linken eine lange Geschichte als Spaltpilz. Erklärte "israelsolidarische Antifas" werfen Pro-Libanon-Demonstranten vor, die Interessen der Hisbollah zu vertreten. Um einen "Naziaufmarsch der anderen Art" habe es sich in Göttingen gehandelt, findet das dortige Autonome Kollektiv (aka).

Stärker pazifistisch orientierte Aktivisten fragen aber, was das Zeigen der Israel-Fahne bezweckt. Selbst im "Jüdischen Forum" im Internet heißt es, "zweifellos wurde hier die Israel-Fahne dazu missbraucht, eine bestehende Konfliktsituation zu verschärfen". Das sei als "blinder Aktionismus" abzulehnen. "Fahnenfreie" Proteste - also weder Israel noch Libanon oder Palästina, allenfalls "Pace" - werden als Ausweg propagiert.

Von polizeilichen Ermittlungen ist aber nur aus dem Saarland zu hören. Sie beziehen sich auf Paragraph 21 des Versammlungsgesetzes. Dort heißt es, "wer in der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Im Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom 12. Oktober steht, "durch Hochheben israelischer Flaggen und Rufen ,hoch lebe Israel'" habe K. bei den "ihm bekannt antiisraelisch eingestellten Demonstranten emotionsgeladene Wutausbrüche und infolge dessen von diesen ausgehende Handgreiflichkeiten und volksverhetzende Äußerungen wie ,Tod den Juden' verursacht".

Das saarländische LKA beteuert, es handle sich um einen "Ermittlungskomplex"; auch die Volksverhetzung der Demonstranten werden untersucht. Das Landgericht hat den Durchsuchungsbeschluss nun kassiert, wie die Pressestelle bestätigt. Offenbar konnte es nicht ausreichend erkennen, dass K. eine Provokation plante.