Archiv // Texte // Frankfurter Rundschau 18. Dezember 2006
Demos
Antifaschisten müssen israelische Fahne häufig einpacken
Antifaschisten fühlen sich verfolgt: Staatsanwälte in Deutschland
gehen nicht nur gegen durchgestrichene Hakenkreuze vor, sondern
auch gegen Israel-Fahnen.
VON VOLKER SCHMIDT
Michael K. kam mit einem blauen Auge davon. Das
Handgemenge mit Demonstranten gegen Israels
Libanon-Angriff überstanden der Aktivist der Antifa Saar
und zwei Freunde, die am Rande des Protests im Juli
eine Israelfahne gezeigt hatten, mit Blessuren. Am 26.
Oktober kam die Polizei und durchsuchte K.s Wohnung.
Das Landeskriminalamt (LKA) ermittelt: Die drei hätten
die Demonstration sprengen wollen, was das
Veranstaltungsgesetz verbietet.
Es ist nicht der einzige Vorfall dieser Art, der im
Zusammenhang mit dem Libanon-Krieg die Behörden
beschäftigte. In Münster gab es im Sommer Rangeleien,
als drei "Freunde Israels Münster" sich mit
Davidstern-Fahne einer Friedensdemonstration anschließen wollten, deren
Teilnehmer laut Polizei vor allem aus dem arabischen Kulturkreis kamen. Die
Polizei entfernte die Fahnenträger.
In Göttingen trugen Demonstranten gegen den Krieg laut Augenzeugen
unbehelligt Libanon- und palästinensische Fahnen. Als sie auf
Gegendemonstranten zustürmten, die Israelfahnen und Transparente
"Solidarität mit Israel" trugen, mussten die einpacken.
Der Umgang mit Israel hat bei deutschen Linken eine lange Geschichte als
Spaltpilz. Erklärte "israelsolidarische Antifas" werfen
Pro-Libanon-Demonstranten vor, die Interessen der Hisbollah zu vertreten. Um
einen "Naziaufmarsch der anderen Art" habe es sich in Göttingen gehandelt,
findet das dortige Autonome Kollektiv (aka).
Stärker pazifistisch orientierte Aktivisten fragen aber, was das Zeigen der
Israel-Fahne bezweckt. Selbst im "Jüdischen Forum" im Internet heißt es,
"zweifellos wurde hier die Israel-Fahne dazu missbraucht, eine bestehende
Konfliktsituation zu verschärfen". Das sei als "blinder Aktionismus" abzulehnen.
"Fahnenfreie" Proteste - also weder Israel noch Libanon oder Palästina,
allenfalls "Pace" - werden als Ausweg propagiert.
Von polizeilichen Ermittlungen ist aber nur aus dem Saarland zu hören. Sie
beziehen sich auf Paragraph 21 des Versammlungsgesetzes. Dort heißt es, "wer
in der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern
oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten
vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Im Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom 12. Oktober
steht, "durch Hochheben israelischer Flaggen und Rufen ,hoch lebe Israel'"
habe K. bei den "ihm bekannt antiisraelisch eingestellten Demonstranten
emotionsgeladene Wutausbrüche und infolge dessen von diesen ausgehende
Handgreiflichkeiten und volksverhetzende Äußerungen wie ,Tod den Juden'
verursacht".
Das saarländische LKA beteuert, es handle sich um einen
"Ermittlungskomplex"; auch die Volksverhetzung der Demonstranten werden
untersucht. Das Landgericht hat den Durchsuchungsbeschluss nun kassiert, wie
die Pressestelle bestätigt. Offenbar konnte es nicht ausreichend erkennen, dass
K. eine Provokation plante.
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