Antifa Saar / Projekt AK
AktuellÜber unsTermineArchivNazisLinksKontaktGästebuch
       Zurück
Archiv // Texte // Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts - 12.10.2006


Amtgericht Saarbrücken
Beschluss in dem Ermittlungsverfahren gegen XXX

wegen Verdachts des Verstoßes gegen das VersammlG

wird nach Antrag der Staatsanwaltschaft

gemäß dem §§ 102, 105, 111 b IV StPO die Durchsuchung der Wohnung und der Zimmer, Geschäftsräume, Nebenräume, Garagen, PKW's, d. Beschuldigten sowie seiner/ihrer Person und der ihm(r) gehörenden Sachen angeordnet.

Nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen ist zu vermuten, daß die Maßnahmen zur Auffindung von Beweismitteln (Aufzeichnungen/Korrespondenz - auch auf Datenträgern - betreffend Demonstration vom 24.07.2006; Tatkleidung; Hinweise auf Mittäter, wie Telefon-/Adresslisten, Fotos, Handys, zwecks Auswertung) Verfalls- oder Einziehungsgegenstände führen wird.

Gründe:

D. Beschuldigt ist nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen verdächtig, mit weiteren Personen am 24.07.2006 in Saarbrücken während einer genehmigten Demonstration des Vereins "Albatoul" durch Hochheben israelischer Flaggen und Rufen "hoch lebe Israel" bei einen Teil, der wie ihm bekannt, antiisraelisch eingestellten Demonstranten emotionsgeladene Wutausbrüche und infolge dessen von diesen ausgehende Handgreiflichkeiten und volksverhetzende Äußerungen wie "Tod den Juden" verursacht zu haben, wobei er beabsichtigte, dass infolge der durch seine Provokation ausgelösten und von ihm durch seine Aktion allein bezwecckten Tumulte und Straftaten die Demonstration gesprengt und die weitere Durchführung vereitelt werde.
Die vorgefundenen Gegenstände sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.


Saarbrücken, den 12.10.2006 AMTSGERICHT