Archiv // Texte // Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts - 12.10.2006
Amtgericht Saarbrücken
Beschluss in dem Ermittlungsverfahren gegen XXX
wegen Verdachts des Verstoßes gegen das VersammlG
wird nach Antrag der Staatsanwaltschaft
gemäß dem §§ 102, 105, 111 b IV StPO die Durchsuchung
der Wohnung und der Zimmer, Geschäftsräume,
Nebenräume, Garagen, PKW's, d. Beschuldigten sowie
seiner/ihrer Person und der ihm(r) gehörenden Sachen
angeordnet.
Nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen ist zu
vermuten, daß die Maßnahmen zur Auffindung von
Beweismitteln
(Aufzeichnungen/Korrespondenz - auch auf Datenträgern
- betreffend Demonstration vom 24.07.2006;
Tatkleidung; Hinweise auf Mittäter, wie
Telefon-/Adresslisten, Fotos, Handys, zwecks
Auswertung)
Verfalls- oder Einziehungsgegenstände führen wird.
Gründe:
D. Beschuldigt ist nach dem bisherigen Stand der
Ermittlungen verdächtig, mit weiteren Personen am
24.07.2006 in Saarbrücken während einer genehmigten
Demonstration des Vereins "Albatoul" durch Hochheben
israelischer Flaggen und Rufen "hoch lebe Israel" bei
einen Teil, der wie ihm bekannt, antiisraelisch
eingestellten Demonstranten emotionsgeladene
Wutausbrüche und infolge dessen von diesen ausgehende
Handgreiflichkeiten und volksverhetzende Äußerungen
wie "Tod den Juden" verursacht zu haben, wobei er
beabsichtigte, dass infolge der durch seine
Provokation ausgelösten und von ihm durch seine Aktion
allein bezwecckten Tumulte und Straftaten die
Demonstration gesprengt und die weitere Durchführung
vereitelt werde.
Die vorgefundenen Gegenstände sind in Verwahrung zu
nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.
Saarbrücken, den 12.10.2006
AMTSGERICHT
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